Die Grundsteuerreform, die zum Jahr 2025 greift, sorgt bereits seit einiger Zeit für Aufsehen. Ziel der Grundsteuerreform ist es, für Fairness zu sorgen sowie die bisherigen Bewertungsverfahren zu vereinfachen. Die Reform soll „aufkommensneutral“ bleiben. Das bedeutet, dass die jährlichen Steuereinnahmen, sprich die Steuerlast für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, insgesamt nicht steigen. So weit zumindest die ursprüngliche Idee...
Herausgekommen ist allerdings, dass durch die Neubewertung der Grundstücke vielfach Wohngrundstücke leicht stärker belastet werden, Gewerbegrundstücke aber sehr stark entlastet werden. Um für die Gemeinde die gleichen Steuereinnahmen zu erzielen wie im Vorjahr, hätte der Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 525 % auf 631 % angehoben werden müssen.
Anfang Dezember hat das Land RLP dann aber die Weichen für geteilte Hebesätze geschaffen. Das Bedeutet, dass die Gemeinde nicht nur einen allgemeinen Hebesatz für die Grundsteuer B festlegen kann, sondern je einen eigenen für Wohngrundstücke, gewerbliche Grundstücke und Nichtwohngrundstücke. Dies ermöglicht, die fehlenden Mittel durch stärkere Erhöhung bei den gewerblichen Grundstücken hereinzuholen und die Wohngrundstücke nicht (oder zumindest nur sehr gering) mehr zu belasten.
Von dieser Möglichkeit möchte der Gemeinderat gerne Gebrauch machen, da sie den Geldbeutel der Privatleute schont und die Gewerbegrundbesitzer ja durch die Reform zuvor entlastet wurden. So bleibt für alle nahezu alles beim Alten.
Aus diesem Grund hat der Rat in seiner Sitzung am 10.12. beschlossen, die Beschlussfassung für die Hebesatzsatzung sowie den Haushaltsplan auf Anfang 2025 zu verschieben. Bis dahin sollte zum Thema geteilte Hebesätze mehr Klarheit herrschen, als es aktuell noch der Fall ist.
Dennoch stellte Frau Wehr von der Kirchener Verwaltung den Haushaltsplan für 2025 in seinen Grundzügen vor - und der sieht gar nicht schlecht aus! Insgesamt weist die Planung nach bisheriger Berechnung einen Überschuss von knapp 1 Mio. € aus, zudem verfügt die Gemeinde Brachbach über Rücklagen in Höhe von ca. 2,7 Mio. €.
Am Überschuss wird sich durch die endgültigen Festlegungen Anfang 2025 noch eine kleine Änderung ergeben. Hier wurde mit einem Grundsteuer B Hebesatz von 631 % gerechnet, der ja wie erwähnt so nicht kommen wird. Außerdem wurde eine Kreisumlage i.H.v. 47 % eingerechnet, die wird allerdings mit 45,5 % niedriger als erwartet ausfallen, so dass weniger Geld nach AK transferiert werden muss. Kurz gesagt: einmal mehr eine sehr solide Haushaltsplanung und -führung.