Ob Bauvorhaben, Grundstück, Bebauungsplan oder Fragen rund ums Wohnen: Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, Ansprechpartner und zuständigen Stellen für Bauen und Wohnen in Brachbach auf einen Blick.
Bei Bau- und Wohnfragen sind je nach Anliegen die Ortsgemeinde Brachbach, die Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg) oder die Kreisverwaltung Altenkirchen zuständig - für den Wasser-Hausanschluss das Wasserwerk Brachbach. Wir zeigen Ihnen zu den einzelnen Themen direkt, an wen Sie sich wenden können.
Sie möchten neu bauen, umbauen, anbauen oder die Nutzung eines Gebäudes ändern? Je nach Vorhaben kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Die zuständige Bauaufsichtsbehörde ist die Kreisverwaltung Altenkirchen; die Verbandsgemeinde Kirchen wird im Verfahren beteiligt. Bei Fragen zu gemeindlichen Planungen und örtlichen Belangen hilft Ihnen auch die Ortsgemeinde Brachbach weiter.
Bebauungspläne legen fest, wie Grundstücke in bestimmten Bereichen genutzt und bebaut werden dürfen. Wenn Sie wissen möchten, welche planungsrechtlichen Vorgaben für Ihr Grundstück gelten, finden Sie die rechtskräftigen Bebauungspläne und weitere Informationen bei der Verbandsgemeinde Kirchen.
Sie interessieren sich für ein Baugrundstück in Brachbach? Hier finden Sie Informationen zu verfügbaren gemeindlichen Bauplätzen, aktuellen Baugebieten und den jeweiligen Vergabemöglichkeiten. Bei Fragen zu einzelnen Grundstücken hilft Ihnen das Ortsgemeindebüro gerne weiter.
Bei Neubau, Umbau oder Sanierung sind häufig Fragen zu Trinkwasseranschluss, Abwasseranschluss und Grundstücksentwässerung zu klären. In Brachbach sind die Zuständigkeiten dabei getrennt: Für die Trinkwasserversorgung ist der Verein Wasserwerk Brachbach e. V. zuständig, für die Abwasserbeseitigung die Verbandsgemeindewerke Kirchen.
für die Sanierung, Modernisierung und energetische Verbesserung von Wohngebäuden stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Je nach Vorhaben kommen Förderangebote des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz oder weitere Programme infrage. Informieren Sie sich möglichst vor Beginn der Maßnahme über die aktuellen Fördermöglichkeiten.
Ihr Anliegen passt in keine der genannten Kategorien oder Sie sind unsicher, wer zuständig ist? Das Gemeindebüro Brachbach hilft Ihnen gerne bei der ersten Orientierung und nennt Ihnen den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.