INFO:
Weihnachtsmarkt am 13.12. ab 14:00 Festplatz am Feuerwehrhaus

Friedhöfe

In der Ortsgemeinde Brachbach gibt es zwei Friedhöfe: den Friedhof Konrad-Adenauer-Straße ("Neuer Friedhof") und den Friedhof Bergstraße ("Alter Friedhof").

Friedhof Konrad-Adenauer-Straße

Der Friedhof Konrad-Adenauer-Straße wird seit 1994 belegt.
Hier sind alle Bestattungsformen möglich, die der geltenden Friedhofssatzung entsprechen.

Auf dem Gelände befindet sich eine Trauerhalle, die für Verabschiedungszeremonien genutzt werden kann.

Ab dem Jahr 2026 wird zusätzlich die Möglichkeit bestehen, Urnen in Urnensteelen beizusetzen.

Friedhof Bergstraße

Auf dem Friedhof Bergstraße finden derzeit keine Bestattungen statt.

Der obere Friedhofsbereich wird aktuell umgestaltet. Künftig werden dort Urnenbestattungen unter Bäumen möglich sein.
Sargbestattungen können auf dem Friedhof Bergstraße nicht mehr durchgeführt werden.

Auf dem Gelände befindet sich außerdem die Kriegergedächtniskapelle, die ebenfalls für Verabschiedungsfeiern genutzt werden kann.

Der untere Teil des Friedhofs wird nach Ablauf der Ruhezeiten und der Einebnung der letzten Gräber anderweitig genutzt.

Bestattungen

Bestattungen sind in der Regel wie folgt möglich:

  • Montag bis Donnerstag: 11:00 Uhr und 14:00 Uhr
  • Freitag: regulär nur um 11:00 Uhr, Bestattungen am Freitagnachmittag müssen mit zusätzlichen Gebühren von 350 € berechnet werden und erfordern die Verfügbarkeit entsprechender Bauhofmitarbeiter. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Durchführung einer Bestattung am Freitagnachmittag.
  • Samstag: generell keine Bestattungen. Soll ein externer Geistlicher aus dem privaten Umfeld des Verstorbenen die Zeremonie durchführen und ist diesem nur eine Bestattung an einem Samstag möglich, so kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für eine Bestattung an einem Samstag erteilt werden. Hierfür müssen ebenfalls zusätzliche Gebühren in Höhe von 350 € in Rechnung gestellt werden. Dem Ausnahmeantrag kann nur dann entsprochen werden, wenn Bauhofmitarbeiter verfügbar sind. Ein Rechtanspruch auf Ausnahmegenehmigung besteht nicht.
  • Sonntag: generell keine Bestattungen möglich

Ansprechpartner:

Ortsgemeindebüro
‍‍
Bahnhofstraße 2a
57555 Brachbach
Zuständig: Bettina Haupt
Tel.: 02745 329

Friedhofsverwaltung
Lindenstraße 1
57548 Kirchen (Sieg)
Zuständig: Verbandsgemeinde
Tel.: 02741 688-429 oder -427

E-Mail schreiben

Nicht fündig geworden?

Wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
zur seite der vg kirchen