Bewerbungsverfahren zum Verkauf kommunaler Grundstücke

Bauhof

Die Ortsgemeinde Brachbach beabsichtigt die Grundstücke auf dem Areal Zechenwaldplatz zum Verkehrswert zu veräußern. Die bebauten Flächen liegen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Ortskern Brachbach“ der Ortsgemeinde Brachbach und umfassen die Grundstücke Flur 1 Nr. 10/16, 10/17, 10/18, 10/24, 10/28 und 10/30 mit einer Gesamtfläche von ca. 3.640 m². Die Grundstücke werden mit der Auflage veräußert, innerhalb von zwei Jahren nach Erwerb den Bestand (teilweise) rückzubauen und auf Grundlage eines mit der Ortsgemeinde abzustimmenden Konzepts zu bebauen. Aufgrund der besonderen Lage der Grundstücke im direkten „Ortskern Brachbach“ bekommt die städtebauliche Gestaltung des Projektes eine besondere Wertung. Aus diesem Grund wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt:

1. Stufe: Interessenten haben bis zum 02. Januar 2023 die Gelegenheit, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen schriftlich ihr grundsätzliches Interesse am Erwerb und der Bebauung der Flächen zu bekunden. Der Bekundung sollte eine Kurzbeschreibung und ein konzeptioneller Entwurf des Vorhabens beiliegen. Entsprechende Informationen wie Kaufpreis, Katasterkarte, Sanierungssatzung der Ortsgemeinde, Bebauungsplan „Zechenwaldplatz“, Bauweise und Nutzung können schriftlich (per Mail/per Post) oder persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Ansprechpartnerin Elisa Heilig, eingeholt werden.

2. Stufe: Verbindliche Bewerbung und Kaufangebot der Interessenten bis zum 25. Januar 2023 schriftlich per Mail/per Post an die Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, Stabsstelle Lebendige Zentren, Frau Elisa Heilig, Lindenstraße 1, 57548 Kirchen unter Betr.: Erwerb der Liegenschaften Areal – Zechenwaldplatz Brachbach.

In der Bewerbung ist ein verbindliches Kaufangebot zu nennen (mind. Verkehrswert) und eine schriftliche Erklärung des Interessenten, dass er auf Grundlage des eingereichten Konzepts einen Kaufvertrag mit vorgenannter Abriss-/Bauverpflichtung mit der Ortsgemeinde Brachbach abschließen wird, einzureichen. Dieser Kaufvertrag wird unter der Bedingung der Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch geschlossen. Für die Förderung des Rückbaues wird ein Rückzahlungsanspruch vertraglich festgehalten. Weiterhin muss eine skizzenhafte Darstellung des städtebaulichen Konzeptes vorgelegt werden. Das Konzept wird als Anlage dem Kaufvertrag beigefügt. Der verbindlichen Bewerbung sind realisierte Referenzprojekte aus den vergangenen fünf Jahren beizufügen. Der Ortsgemeinderat Brachbach wird über die Vergabe an eines der eingereichten Konzepte entscheiden. Kosten für die Teilnahme an diesem Bewerbungsverfahren werden den Interessenten nicht erstattet.

Ansprechpartner:
Verbandsgemeinde Kirchen (Sieg),
Frau Elisa Heilig
Tel.: 02741 / 688 301
Mail: e.heilig@kirchen-sieg.de

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